Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines


1. Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Firma Frank Gayde Eventfotografie und den Auftraggebern.


2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) .


Vergütung, Eigentumsvorbehalt


1. Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio mieten etc.) sind vom Kunden zu tragen.


2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Firma Frank Gayde Eventfotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Firma Frank Gayde Eventfotografie sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Firma Frank Gayde Eventfotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt davon unberührt.


3. Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Firma Frank Gayde Eventfotografie.


Buchungsrücktritt


1. Sollte ein gebuchter Termin (ganz gleich über welches Medium er gebucht wurde) nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher gegenüber Firma Frank Gayde Eventfotografie abgesagt werden. Die Absage kann auch mündlich erfolgen.
2. Die Erstattung der geleisteten Anzahlung/Grundgebühr wird dem Kunden gegen Vorlage des Kassenbons oder Vorlage der Online-Bestätigung ausgezahlt oder dürch Überweisung auf sein Konto erstattet.
3. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Grundgebühr.



Haftung


1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Firma Frank Gayde Eventfotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


2. Hat der Kunde der Firma Frank Gayde Eventfotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, und selbst wenn, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma Frank Gayde Eventfotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


3. Firma Frank Gayde Eventfotografie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Firma Frank Gayde Eventfotografie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.


4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


Nebenpflichten


1. Der Kunde versichert, dass er an allen der Firma Frank Gayde Eventfotografie übergebenen Vorlagen die erforderlichen Urheber- und Markenrechte besitzt sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, haftet allein der Kunde. Er ist verpflichtet, Firma Frank Gayde Eventfotografie gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der übertragenen Bilddateien geltend gemacht werden. Der Kunde sichert darüber hinaus zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Sollten Firma Frank Gayde Eventfotografie Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, werden wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Firma Frank Gayde Eventfotografie berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Überlässt Firma Frank Gayde Eventfotografie dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Firma Frank Gayde Eventfotografie, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht selbst zu vertreten haben, Bezahlung verlangen.


Urheberrecht


1. Der Firma Frank Gayde Eventfotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Mit dem Erwerb von Firma Frank Gayde Eventfotografie erstellten Lichtbilder als Datei erhält der Käufer sämtliche Nutzungsrechte. Dies gilt nicht für den Erwerb gedruckter Bilder, diese beinhalten nur das einfache Nutzungsrecht und dürfen nicht vervielfältigt und veröffentlicht werden.
3. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Firma Frank Gayde Eventfotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma Frank Gayde Eventfotografie zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei Firma Frank Gayde Eventfotografie. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.


Bildbearbeitung


1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Firma Frank Gayde Eventfotografie und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma Frank Gayde Eventfotografie. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Firma Frank Gayde Eventfotografie digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Firma Frank Gayde Eventfotografie mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


Widerrufsbelehrung



Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Verträge über die Buchung von Fototerminen in einer Frank Gayde Eventfotografie-Location, da die Leistungserbringung durch uns einen spezifischen Termin voraussetzt. Ebenso besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie z.B. Fotobücher, Leinwände und Kalender.


Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder ist der Kunde Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von Firma Frank Gayde Eventfotografie in Bremen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.